Liebe Kolleginnen und Kollegen im 3. Abschnitt!
Die folgenden Zeilen wurden uns in genau diesem Wortlaut vom Klinikleiter Prof. Moritz persönlich unterzeichnet:
1) Umstellung der Aufnahme von Studierenden ins 72-W-PR:
Mit sofortiger Wirkung werden pro monatlichem Eintrittstermin 12 (statt bisher 10) Studierende ins 72 Wochen Praktikum aufgenommen.
2) Umstellung auf neuen Leistungskatalog:
Der neue Leistungskatalog tritt für alle Studierenden in Kraft, welche ab 1. Oktober 2015 ins 72 Wochen Praktikum eintreten.
Alle Studierenden, die nach 1. Oktober 2014 mit dem Praktikum begonnen haben, können einen Antrag einreichen, um ebenso auf den neuen Leistungskatalog umgestellt zu werden. Dieser Antrag wird vom jeweiligen Homeunitleiter sowie von Prof. Moritz überprüft. Eine Ablehnung kann nur mit mangelnder zahnärztlicher Kompetenz der Studentin / des Studenten begründet werden.
Es empfiehlt sich daher, vor Einreichung der Antrags mit dem jeweiligen Homeunitleiter Rücksprache zu halten.